• Dauergrabpflege ist ein Angebot für die langjährige Betreuung einer Grabstätte durch den Friedhofsgärtner.

  • Laufzeit eines Dauergrabpflegevertrages mindestens 5 Jahre oder bis zum Ende des Nutzungsrechtes.

  • Die Pflegekosten werden anhand der einzelnen Leistungen und der Dauer des Vertrages hochgerechnet.

  • Der Auftraggeber zahlt nach Vetragsabschluss die Gesamtkosten im Voraus. Das eingezahlte Kapital wird von der Treuhandstelle für Dauergrabpflege verwaltet. Die vereinbarten Leistungen werden jährlich kontrolliert.