Dauergrabpflege ist ein Angebot für die langjährige Betreuung einer Grabstätte durch den Friedhofsgärtner.
Laufzeit eines Dauergrabpflegevertrages mindestens 5 Jahre oder bis zum Ende des Nutzungsrechtes.
Die Pflegekosten werden anhand der einzelnen Leistungen und der Dauer des Vertrages hochgerechnet.
Der Auftraggeber zahlt nach Vetragsabschluss die Gesamtkosten im Voraus. Das eingezahlte Kapital wird von der Treuhandstelle für Dauergrabpflege verwaltet. Die vereinbarten Leistungen werden jährlich kontrolliert.